Menü
09.07.21 –
Die Reiseeinschränkungen wegen der Corona-Pandemie haben den Bürger*innen der Mainspitze gezeigt, wie gut es sich ohne nennenswerten Flugbetrieb leben lässt. Seit der Wiederaufnahme des Reiseverkehrs und der Wiedereröffnung der Nordwest-Landebahn nehmen Lärm und Luftverschmutzung wieder zu – die Lebensqualität in der Mainspitze sinkt entsprechend.
Der Flughafenbetreiber hält entgegen aller Erkenntnisse über die Schädlichkeit des Flugverkehrs an seinem Wachstumskurs fest und setzt dabei auf die Anwerbung von Billigfliegern, die vor allem auch in den Randstunden der Nacht starten und landen. Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Staat zum Klimaschutz verpflichtet, sollte klar sein, dass es hier nicht allein um die Lebensqualität in der Region geht, sondern um das Weltklima und die zukünftigen Generationen.
Angesichts dieser Tatsachen setzt sich die Stadt Ginsheim-Gustavsburg im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Mobilitätswende mit Nachdruck für die Reduzierung der Belastungen durch den Flughafen Frankfurt ein und fordert:
Der Magistrat übersendet diese Resolution an MP Bouffier, Verkehrsminister Tarek Al-Wazir, den Landrat des Kreises GG, die Fluglärmkommission, den Vorstand von Fraport sowie andere anzusprechende Beteiligte
Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg hat sich im Einklang mit den Bürger*innen, Bürgerinitiativen und anderen betroffenen Kommunen der Region konsequent gegen den Flughafenausbau und für die Minderung der vom Flugverkehr ausgelösten Umweltbelastungen eingesetzt und wird das auch weiterhin tun. Das wurde sichtbar gemacht durch die „Anti-Fluglärm-Tafeln“ an den Ortseingängen aus Richtung Astheim, Bischofsheim und Kastel sowie an der Kreuzung Ginsheimer Straße/Flurgraben. Der Magistrat wird beauftragt, die Anti-Fluglärm-Tafeln kontinuierlich in Stand zu halten bzw. wieder aufzustellen.
Um keinen Zweifel an der Haltung der Stadt aufkommen zu lassen, soll an den Gebäuden und auf anderen Flächen der Stadt keine Werbung für den Flugverkehr, insbesondere für Fluglinien und Flughafenbetreiber, angebracht werden. Der Magistrat wird mit der Durchsetzung beauftragt.
Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig und bei Anlass dem BUVA von den Sitzungen der Fluglärmkommission zu berichten.
Begründung:
Durch wissenschaftliche Studien ist erwiesen:
Die nächsten Sitzungen der Fluglärmkommission finden u.W. am 14. Juli, 6. Oktober, 1. Dezember statt.